Berufsbild

Die Gründung des BVSK im Jahr 1959 erfolgte damals auch mit dem Ziel, ein gesetzliches Berufsbild durchzusetzen. Dieses Ziel wurde leider nicht erreicht. Der Gesetzgeber hat es der Rechtsprechung und den Sachverständigenverbänden und Sachverständigenorganisationen überlassen, die Grundlagen der Kfz-Sachverständigentätigkeit selbst zu definieren.

Der BVSK hat daher Mindestvoraussetzungen für den Beruf des Kfz-Sachverständigen verabschiedet, die natürlich zuerst nur innerhalb des BVSK gegolten haben. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im BVSK ist eine abgeschlossenes Ingenieurstudium oder ein Abschluss als Kfz-Meister mit entsprechender Zusatzausbildung. Jeder Kfz-Sachverständige des BVSK muss persönlich unbescholten sein und er muss Gewähr dafür bieten, seine Tätigkeit unabhängig, frei von Weisungen Dritter auszuüben. Unzulässig ist beispielsweise die Verknüpfung der Sachverständigentätigkeit mit Tätigkeiten in einer Werkstatt, im Automobilhandel oder im Bereich der Vermarktung von Unfallfahrzeugen.

Jeder Sachverständige des BVSK hat regelmäßige Weiterbildungsnachweise einzureichen.

Er hat einen Fachkundenachweis zu erbringen, entweder durch erfolgreiches Absolvieren einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer im Rahmen der öffentlichen Bestellung und Vereidigung oder durch das Institut für das Sachverständigenwesen (IfS) im Rahmen der Zertifizierung. Der Fachkundenachweis kann ebenfalls erbracht werden durch eine Prüfung vor dem Ausschuss für Technik und Rechtsfragen des BVSK (ATR). Diese Prüfung ist in ihrer Qualität bereits 1984 durch den Bundesgerichtshof anerkannt worden.

Zwischenzeitlich wurde das Berufsbild des BVSK im Wesentlichen übernommen durch die Industrie- und Handelskammern oder auch durch das IfS in Köln.

Die Personenzertifizierung, die seit 1993 durchgeführt wird, basiert in weiten Teilen auf dem Berufsbild des BVSK.

So ist der BVSK auch heute Garant dafür, dass zumindest die Sachverständigen des BVSK sowie die zertifizierten und öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf einem einheitlichen Berufsbild basieren, auch wenn es noch keine gesetzliche Regelung hierzu gibt.