Control€xpert und QuickRKÜ - Hilfestellung für Kfz-Betriebe?

Derzeit werden deutschlandweit Kfz-Reparaturbetriebe mit einem Angebot konfrontiert, das unter dem Namen QuickRKÜ offensichtlich den Eindruck vermitteln soll, dass für Kfz-Reparaturbetriebe ein Hilfsmittel im Rahmen einer beschleunigten Unfallschadenregulierung gefunden sei.

Auch wenn Werbung viele Freiheiten genießt, bleibt zuerst einmal grundsätzlich festzuhalten, dass es „Wunder“ auch bei der Unfallschadenabwicklung nicht gibt und auch zu Recht nicht geben kann.

Wir können daher nur jedem Betrieb empfehlen, die angeblichen „Wunder“ einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Hierbei sollten nachfolgende Erwägungen berücksichtigt werden:

1.  Anbieter der sogenannten QuickRKÜ ist die Firma Control€xpert aus Langenfeld. Nahezu allen Kfz-Betrieben in Deutschland ist dieses Unternehmen bekannt durch sogenannte Kürzungsberichte, die aufgrund von Weisungen regulierungspflichtiger Versicherer Kostenvoranschläge, Reparaturrechnungen und Gutachten regelmäßig erheblich reduzieren. Wenn nun genau dieses Unternehmen sich als Dienstleister der Kfz-Reparaturbetriebe darstellt, sollte dies zumindest einen Nachdenkprozess auslösen.

2.  Berücksichtigt man die Schwerpunkte der Tätigkeit der Firma Control€xpert und die Nähe des Unternehmens zu Auftraggebern der Versicherungswirtschaft, ist es zumindest naheliegend, daran zu denken, dass hier zwar im Auftrag des Reparaturbetriebes Reparaturkalkulationen erstellt werden, diese dann aber an die Auftraggeber weitergeleitet werden, die Control€xpert ansonsten zu Kürzungszwecken nutzen. Man kann das Thema auch ganz einfach ausdrücken und festhalten, dass es sich selten lohnt, sich selbst „ans Messer“ zu liefern.

3.  Die Reparaturkostenübernahmebestätigung ist ein über viele Jahre entwickeltes, zuverlässiges Instrument, um die Schadenabwicklung und insbesondere den Zahlungsverkehr zu erleichtern. Völlig unproblematisch ist die Nutzung der RKÜ im Kaskoschaden, wo häufig der Kaskoversicherer selbst ein Interesse daran hat, durch Prüfung der RKÜ den Zahlungsvorgang und damit die Reparatur zu beschleunigen. Dies gilt grundsätzlich auch im Haftpflichtschadenfall, wo allerdings aufgrund von Einwänden des Unfallverursachers der Versicherer häufig nicht in der gewünschten Geschwindigkeit die Reparaturkostenübernahme bestätigen kann.

Wenn ein Unternehmen verspricht, diese Abläufe beschleunigen zu können und es tatsächlich gelingen sollte, die Vorgänge zu beschleunigen, muss dies im Interesse des regulierungspflichtigen Versicherers liegen, was wiederum den Reparaturbetrieb nur skeptisch machen kann.

4.  Die Rechtsprechung hat zwischenzeitlich x-fach festgestellt, dass ein Schadengutachten durch den Sachverständigen höchstpersönlich erstellt werden muss. Offenbar wird daher aus gutem Grund von der Firma Control€xpert nicht von einem Gutachten gesprochen, sondern von einer Reparaturkostenkalkulation, die der Reparaturbetrieb vorlegen könne. Man muss sich die Frage stellen, welchen Wert eine Reparaturkostenkalkulation haben soll, die durch Dritte lediglich aufgrund von Lichtbildern und aufgrund der Übermittlung eines Stundenverrechnungssatzes gefertigt wird. Die mögliche Rufschädigung auch gegenüber dem eigenen Kunden liegt auf der Hand.

5.  Grotesk wird es, wenn das Ergebnis der QuickRKÜ auch die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes, des Nutzungsausfalles und der merkantilen Wertminderung sein soll – allesamt Positionen, die ansonsten der Kürzung durch die Firma Control€xpert unterliegen.

Das gesamte angebotene System basiert offensichtlich darauf, dass Versicherer Control€xpert autorisieren, eigenverantwortlich Reparaturfreigaben zu erteilen. Nur wenn man dies weiß, wird verständlich, warum nur sehr wenige Versicherer überhaupt an dem System teilnehmen.

Im Kleingedruckten der Control€xpert-Bedingungen steht entsprechend, dass die Versicherer, die mit einem Sternchen versehen sind, nicht an dem System teilnehmen. Offenbar haben viele der anderen Versicherer Zweifel an der Dienstleistung ihres bevorzugten Kürzungsinstitutes.

6.  Nur scheinbar wird im Übrigen das klassische RKÜ-Formular des Kfz-Gewerbes übernommen. QuickRKÜ ist mit einem Zusatz versehen, der die Firma Control€xpert berechtigt, sämtliche Daten zu speichern und anderweitig zu verwenden. Man sollte stets daran denken, dass es sich hier nicht nur um Daten des Kfz-Betriebes, sondern auch um Kundendaten handelt. Zwar wird großzügig mitgeteilt, dass diese Erklärung jederzeit kündbar ist, allerdings sind bereits gespeicherte Daten nicht von einer Kündigung betroffen.

7.  Schließlich muss die Frage aufgeworfen werden, warum für eine derartige Leistung auch noch Geld bezahlt werden soll, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um 20,00 € je Einzelfall oder um eine Flatrate in Höhe von 50,00 € je Monat handelt. Dieser Beitrag scheint im Übrigen auch fällig zu sein, falls Control€xpert überhaupt nicht in der Lage ist, die versprochene Dienstleistung zu erbringen, weil es sich um Versicherungen handelt, die aufgrund des Sternchens nicht am QuickRKÜ-System teilnehmen.

 

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