Augen auf bei Urlaub mit dem Kraftfahrzeug im Ausland

Die Sommerzeit naht und damit natürlich auch in vielen Fällen die Urlaubsfahrt mit dem eigenen Kraftfahrzeug.

Auch wenn zumindest in den Staaten der Europäischen Union zwischenzeitlich eine deutlich höhere Rechtssicherheit besteht, bleiben doch einige Besonderheiten, die der Urlauber beachten sollte.

Selbstverständlich ist natürlich, dass die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes strikt zu beachten sind. Unterschiedliche Geschwindigkeitsbeschränkungen, Parkverbots-Regelungen und Alkoholvorschriften sollten zwingend beachtet werden.

Teilweise drohen im Übrigen deutlich höhere Bußgelder und selbst Haftstrafen sind nicht ausgeschlossen. 

Auch im übrigen Verkehr gilt es, Abweichungen von den deutschen Regelungen zu beachten. So ist es in einigen Ländern durchaus üblich, Fahrzeuge, die nicht ordnungsgemäß geparkt haben, beispielsweise mit einer Parkkralle festzusetzen. 

Kritisch kann die Situation auch werden, wenn es zu einem Unfall im Ausland kommen sollte.

Zuerst einmal gilt hier der Grundsatz, dass bei einem Verkehrsunfall, bei dem beide unfallbeteiligten Kraftfahrzeuge in Deutschland versichert sind, deutsches Schadenersatzrecht zur Anwendung kommt. 

In allen anderen Fällen gilt das Schadenersatzrecht des jeweiligen Landes, in dem der Unfall passiert. 

Selbst in der Europäischen Union sind die Schadenersatzregeln keinesfalls immer gleich. So werden häufig Anwaltskosten nicht ausgeglichen oder auch Sachverständigenkosten nicht bezahlt. 

Merkantile Wertminderung gibt es nur in wenigen Ländern und die sogenannte 130 %-Grenze ist gleichfalls nur in Deutschland gegeben. 

Innerhalb der Europäischen Union besteht glücklicherweise die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche vor einem deutschen Gericht geltend zu machen, allerdings muss das deutsche Gericht dann die Rechtssituation des Landes, in dem der Unfall passiert ist, berücksichtigen. 

Üblicherweise muss davon ausgegangen werden, dass die Unfallregulierung mit Beteiligung eines ausländischen Versicherers deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt, als bei einem Unfall in Deutschland einzuplanen wäre. 

In aller Regel ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes unvermeidlich, wobei gerade hier eine Rechtschutzversicherung hilfreich sein kann. Ihr BVSK-Sachverständiger ist Ihnen auch gern bei der Auswahl eines versierten Anwaltes behilflich. 

Vor Beginn der Fahrt in das Ausland sollte auch die Ausstattung des Fahrzeuges überprüft werden. Rettungswesten, Vignetten, Luftdruck und Beladung sind in jedem Fall zu prüfen. 

Der ADAC beispielsweise hilft bei der Ermittlung der geltenden Regelungen im Ausland. Sie können sich gern auch an Ihren BVSK-Sachverständigen wenden oder auch Informationen über das Internet erfragen.

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