Kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt nach einem Verkehrsunfall

Auch wenn in der Praxis die sogenannte kostenlose Erstberatung nach einem Unfall keine Besonderheit darstellt, ging man bei standesrechtlicher Bewertung doch davon aus, dass das Werben mit der kostenlosen Erstberatung nach einem Unfall zumindest bedenklich ist.

Nun hat der BGH mit Entscheidung vom 03.07.2017 (AZ: AnwZ (Brfg) 42/16) die Frage der Zulässigkeit der kostenlosen Erstberatung verbindlich entschieden.

Die Rechtsanwaltskammer war vorliegend gegen einen Anwalt vorgegangen, der in einer regionalen Zeitung mit folgendem Text geworben hatte:

"Verkehrsunfall

kostenlose Erstberatung

Kennen Sie Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall?

Unsere Kanzlei bietet Ihnen ab sofort nach einem Verkehrsunfall eine kostenlose Erstberatung an. Sichern Sie Ihre Rechte und vereinbaren Sie sofort nach einem Verkehrsunfall einen Termin mit unserer Kanzlei für eine kostenlose Erstberatung.

M. & D. Rechtsanwälte …"

Die Rechtsanwaltskammer sah in dieser Werbung einen Verstoß gegen das anwaltliche Gebührenrecht und berief sich auf § 49 b BRAO sowie §§ 34, 4 RVG.

Der BGH lässt mit seiner Entscheidung nunmehr keine Zweifel mehr zu. Er führt aus, dass § 49 b Abs. 1 BRAO nicht für die Erstberatung gilt.

Der BGH weist darauf hin, dass es eine Gebühr für eine Erstberatung nach dem RVG nicht geben würde. Zwar muss eine vereinbarte Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, Verantwortung und dem Haftungsrisiko stehen. Aber hiervon zu trennen ist die sogenannte Erstberatung.

Hier erwarte der Rechtsuchende, dass sich das Honorar nicht am Wert der Sache orientiert, sondern beispielsweise pauschaliert sei. Daher sei es auch zulässig, dass der Anwalt diese Erstberatung kostenlos anbietet.

Letztlich stärkt der BGH die Anwaltschaft, die sich bereits seit Längerem einem Wettbewerb ausgesetzt sieht, der ohne berufsrechtliche Schranken mit kostenloser Erstberatung werben kann.

Mit der Möglichkeit des Angebotes der kostenlosen Erstberatung – auch öffentlich – wird mit Sicherheit die Hemmschwelle, die bei vielen Rechtsuchenden noch vorhanden ist, einen „teuren“ Anwalt aufzusuchen, deutlich gesenkt.

Geht der Anwalt mit der Möglichkeit der kostenlosen Erstberatung verantwortungsvoll um, wird es ihm in Zukunft erleichtert, gerade im Bereich des Verkehrsrechts neue Mandate zu akquirieren.

 

 

Zurück