HUK-Coburg greift Rechte des Geschädigten mit Erstanschreiben an

Die HUK-Coburg hält nach wie vor an ihrer Zielsetzung fest, in sogenannten Erstanschreiben nach einem Verkehrsunfall Geschädigte, die Ansprüche gegen die HUK-Coburg haben, massiv zu verunsichern.

 

Weiterhin wird suggeriert, dass die Möglichkeit besteht, über die HUK-Coburg unabhängige qualifizierte Schadengutachten zu einem Flatratepreis von 280 € erstellen zu lassen.

 

Dabei wird ganz massiv auf die den Geschädigten treffende Schadenminderungspflicht aufmerksam gemacht, was letztlich bei dem Geschädigten den Eindruck erwecken soll, dass die Einschaltung eines anderen Sachverständigen, der mehr als 280,00 € berechnet, unzulässig sei.

 

Erstanschreiben der HUK-Coburg sind zugleich auch ein Angriff gegen qualifizierte unabhängige Kfz-Reparaturbetriebe, die sich nicht in das Partnernetzwerk der HUK- Coburg haben integrieren lassen. Die Auswahl des Sachverständigen durch die HUK- Coburg wird ausdrücklich damit begründet, dass es für den Geschädigten von Vorteil sein könne einen Sachverständigen zu wählen, der nicht von der Werkstatt empfohlen wird. Hiermit soll offensichtlich ganz bewusst die Zusammenarbeit zwischen Reparaturbetrieb und Sachverständigen in ein ganz bestimmtes Licht gerückt werden.

 

Die HUK-Coburg verfolgt darüber hinaus bei Sachverständigenkosten nunmehr die Strategie der Reduzierung, wie dies bereits bei den Mietwagenkosten durch Benennen eines günstigeren Anbieters geschieht. Diese Strategie verkennt jedoch, dass qualitative Unterschiede bei Mietfahrzeugen eine gänzlich andere Dimension besitzen, als bei Kfz-Schadengutachten. Die Dienstleistung eines Sachverständigen ist nicht beliebig vergleich- und austauschbar, sondern entscheidend ist aus Sicht des Geschädigten, dass es sich um einen qualifizierten Sachverständigen handelt, der öffentlich bestellt und vereidigt, zertifiziert oder von einem seriösen Berufsverbandverband anerkannt ist.

 

Die Verhaltensweise der HUK-Coburg in den bisherigen Pilotprojekten dürfte die Blaupause sein, künftig noch verstärkter gerade auch in Haftpflichtschäden auf angeblich kostengünstigere Reparaturbetriebe zu verweisen, genauso wie nicht  auszuschließen sein dürfte, dass für den Fall, dass der Geschädigte auf Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes besteht, nur noch bestimmte Rechtsanwälte durch die HUK- Coburg als geeignet vorgegeben werden.

 

Die Unfallschadenabwicklung auf der Grundlage des deutschen Schadenersatzrechtes wird durch die Strategie der HUK-Coburg in ihren Grundfesten erschüttert. Alle Unfallbeteiligten sind aufgefordert, derartige Maßnahmen zu bekämpfen und hierzu zählt insbesondere eine breite Information der Öffentlichkeit. Der Geschädigte hat nach ständiger Rechtsprechung das Recht, unabhängig von der Schadenhöhe einen qualifizierten Sachverständigen seines Vertrauens einzuschalten.

 

Zurück