Derzeit befindet sich ein weiteres FairPlay-Konzept eines Versicherers, in diesem Fall der HUK-Coburg in Kooperation mit dem Ford-Händlerverband, in einer Testphase.
Wir sind von Ford-Betrieben gebeten worden, Vor- und Nachteile des Konzeptes zu prüfen.
Das Ergebnis der Prüfung des HUK-Coburg-FairPlay-Konzeptes unterscheidet sich in keinster Weise von der skeptischen Einschätzung anderer FairPlay-Konzepte, wie sie insbesondere durch die Allianz vermarktet werden.
Auch das FairPlay-Konzept der HUK geht davon aus, dass Zahlungswege verkürzt werden, wenn sich der Kfz-Betrieb als Vertragspartner an ein bestimmtes Regelwerk hält. Schon diese Aussage hält einer Überprüfung u. E. nicht Stand, da nicht erkennbar wird, auf welcher Grundlage die Zahlungsbeschleunigung erfolgen soll. Der Zahlungsweg verkürzt sich nicht dadurch, dass der Kfz-Betrieb faktisch auf Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes oder eines Sachverständigen verzichtet, sondern das Konzept baut offenbar darauf, dass die HUK-Coburg verspricht, zügig zu zahlen, wenn der teilnehmende Kfz-Betrieb die Bedingungen erfüllt, die die HUK-Coburg aufstellt.
Kartellrechtlich ist es bereits bedenklich, dass in dem Konzept Preise vorgegeben werden, was nichts Anderes bedeutet, als dass eine Limitierung von Verrechnungssätzen stattfindet. Gleichzeitig verpflichtet sich der Betrieb, seine komplette Rechnungslegung einer Überprüfung auf Grundlage so genannter Prüfparameter zu unterwerfen. Er wird somit zum gläsernen Betrieb und wird faktisch diszipliniert, objektiv erforderliche Positionen in seinen Rechnungen u. U. nicht mehr aufzuführen.
Völlig fatal ist die faktische Ausschaltung des Sachverständigen – auch im KH-Schaden, da offenbar ganz bewusst ausschließlich der Kostenvoranschlag der Werkstatt für die Regulierung herangezogen werden soll. In Bereichen, in denen der Kfz-Betrieb noch erhebliche Ertragsmöglichkeiten hat – wie bspw. bei der Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder noch deutlicher bei der Ermittlung des Restwertes – verpflichtet sich der Betrieb, Rücksprache mit dem Versicherer zu nehmen , damit dieser – bspw. durch Einschaltung einer Restwertbörse – einen möglichst hohen Restwert ermitteln kann.
Auch die angebliche Zahlungsbeschleunigung muss mit Fragezeichen versehen werden, da letztlich für die Regulierung zuerst einmal die Schadenmeldung des Schadenverursachers erforderlich ist.
Das gesamte Konzept dient offenbar dazu, den Geschädigten und damit letztlich auch den Reparaturbetrieb zum Spielball der Interessen des Versicherers zu machen.
Es muss im Übrigen auch zu denken geben, wenn gerade ein Ford-Betrieb einem Versicherer wie der HUK-Coburg Nachlässe verspricht, die im härtesten Wettbewerb zum hauseigenen Versicherer Nürnberger steht. Hier besteht die große Gefahr, dass andere Versicherer die Konditionen der HUK-Coburg übernehmen mit der durchaus zutreffenden Begründung, dass es nicht einzusehen ist, dass der HUK-Coburg Vergünstigungen eingeräumt werden, die durch andere Versicherer dann ausgeglichen werden sollen.
Der allemal bessere Weg liegt mit Sicherheit in der Intensivierung der Kundenbindung durch eine professionelle Unfallschadenabwicklung mit der Zielsetzung, den Schaden zu 100 % zu erfassen und dann auch zu 100 % geltend zu machen.