Teilkaskoabrechnung durch die HUK-Coburg bei Glasschäden

Deutschlandweit werden uns Schreiben der HUK-COBURG übermittelt, die ihre Versicherungsnehmer nach einem Glasschaden unmittelbar anschreibt und die Vorteile der Reparatur in einer zertifizierten HUK-COBURG-Partnerwerkstatt aufführt.

 

Die HUK-COBURG fordert ihre eigenen Versicherungsnehmer auf, für den Fall, dass sie nicht in einer zertifizierten HUK-COBURG-Werkstatt, sondern in einer anderen Werkstatt reparieren lassen wollen, zwei bis drei Vergleichsangebote einzuholen. Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer dem nicht nachkommt, wird ihm ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht in Aussicht gestellt.

Weiter teilt die HUK-COBURG mit, dass Stundenverrechnungssätze und UPE-Aufschläge nur in dem Rahmen akzeptiert werden, den die HUK-COBURG zuvor bestätigt hat.

In einem letzten Absatz teilt die HUK-COBURG konkret mit, welche Stundenverrechnungssätze sie bereit ist, zu akzeptieren.

Achtung!

Das Regulierungsverhalten der HUK-COBURG bedarf dringend der Überprüfung durch die Gerichte. Eine Preiserkundigungspflicht eines Versicherungsnehmers bei der Auswahl eines markengebundenen Reparaturbetriebes dürfte definitiv nicht bestehen. Genauso wenig dürfte die HUK-COBURG berechtigt sein, Stundenverrechnungssatze nach eigenem Gusto verbindlich festzusetzen, wenn dies nicht zuvor im Versicherungsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Gerade im Falle einer Scheibenerneuerung kann dem Versicherungsnehmer zudem nur geraten werden, die Scheibenreparatur oder die Erneuerung einer Scheibe ausschließlich durch einen hochqualifizierten Betrieb vornehmen zu lassen.

Insbesondere bei Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen kann zudem eine Verpflichtung bestehen, dass die Reparatur ausschließlich in einem fabrikatsgebundenen Betrieb durchgeführt wird.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bvsk.de.

 

 

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