UPE-Aufschläge

Bei UPE-Aufschlägen handelt es sich um Preisaufschläge auf die unverbindlich empfohlenen Preise für Ersatzteile. Diese Aufschläge sind branchenüblich, beispielsweise auf Grund des konkreten Beschaffungsaufwandes oder auf Grund der Lagerhaltung. Der Kfz-Sachverständige hat die Höhe der Ersatzteilpreisaufschläge in seinem Gutachten zu berücksichtigen. Wird das Fahrzeug in Stand gesetzt, werden die UPE-Aufschläge in der Regel ohne weiteres durch den Haftpflichtversicherer bezahlt. Wird jedoch die Reparatur nicht durchgeführt, weil beispielsweise ein Ersatzfahrzeug beschafft wird, ist es wichtig, die im Gutachten enthaltenen UPE-Aufschläge durchzusetzen, um die vollen Reparaturkosten als Anzahlung für das Ersatzfahrzeug nutzen zu können. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass vielfach die Ersatzteilpreisaufschläge für eine ordnungsgemäße Reparatur erforderlich sind und daher auch bei so genannter fiktiver Abrechnung zu erstatten sind.

Da die Rechtsprechung zu dieser Thematik jedoch nicht einheitlich ist, sollte ein verkehrsrechtlich tätiger Anwalt hinzugezogen werden.

 

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