63. Verkehrsgerichttag Goslar

Die Berufsbezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Und so kommt es, dass Personen mit sehr unterschiedlichen Qualifikationsstandards und Hintergründen Sachverständigendienstleistungen anbieten.

Aber was darf man eigentlich von jemanden erwarten, der sich Kfz-Sachverständiger nennt? Schließlich bilden Gutachten eine wichtige Grundlage bspw. für die Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen, für die Ermittlung eines Kaufpreises oder einer Versicherungssumme. Und auch vor Gericht spielen Gutachten oftmals eine entscheidene Rolle.

Die Anforderungen an Aus- und Weiterbildung von Kfz-Sachverständigen sowie an Prüfungen soll künftig die Richtline VDI MT 5900 vereinheitlichen. Auch BVSK-Vertreter und BVSK-Mitglieder haben in den Arbeitsgruppen des VDI (Verein Deutscher Ingenieure) in den letzten Jahren mitgearbeitet. Schließlich setzt sich der BVSK seit Jahrzenhten für ein einheitliches Brufsbild ein, dass den hohen Anforderungen an den Berufsstand auch gerecht wird. Es ist damit zu rechnen, dass der für Sachverständige für Kfz-Schäden und Bewertung einschlägige Teil der Richtlinie Anfang 2025 in Kraft tritt.

Vom 29. bis 31.01.2025 werden Sachverständige und Schadenrechtsexperten die neue VDI-Richtlinie MT 5900 im Arbeitskreis V "Kfz-Schadensgutachten: Gut ist nicht genug!" diskutieren.  

Weitere Informationen zum 63. Verkehrsgerichtstag und zu den anderen Arbeitskreisen finden Sie auf der Veranstalter-Webseite unter: https://deutscher-verkehrsgerichtstag.de/pages/programm63.php

Der aktuelle Entwurf der VDI-Richtlinie (Blatt 2) kann übder den VDI bezogen werden: https://www.vdi.de/richtlinien/details/vdi-mt-5900-blatt-2-sachverstaendige-fuer-kraftfahrwesen-und-strassenverkehr-schaeden-und-bewertung

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