Verkehrsgerichtstag Goslar: Sachverständiger bitte nur mit Sachverstand!

Erstmals ist es gelungen, allgemein anerkannte Mindestanforderungen an die Ausbildung und Qualifikation von Kfz-Sachverständigen sowie an die Berufsausübung in einer Richtlinie zu definieren. Die neue Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 2 wurde kurz vor dem VGT, am 25. Januar 2025 veröffentlicht und tritt am 1. Februar 2025 in Kraft. Der BVSK begrüßt die Richtlinie sowie die nahezu einstimmig gefassten Empfehlungen des VGT. Insbesondere bekräftigt er die Aufforderung an den Gesetzgeber, auf Basis dieser Richtlinie eine Berufsordnung für Kfz-Sachverständige zu schaffen und bei der Novellierung des Kraftfahrsachverständigengesetzes die Richtlinie VDI-MT 5900 zu berücksichtigen. Auch fordert er alle mit dem Sachverständigenwesen betrauten Institutionen dazu auf, die in der Richtlinie VDI-MT 5900 dargelegten Anforderungen bei der Sachverständigenausbildung und -qualifizierung konsequent umzusetzen. Er wendet sich dabei insbesondere an die Bestellungskörperschaften, Akkreditierungs- und Zertifizierungsstellen sowie an die Justiz.

Häufig bieten Personen Kfz-Schadengutachten und Fahrzeugbewertungen an, ohne über die hierfür erforderliche Sachkunde und Erfahrung zu verfügen. Allerdings können Geschädigte das nicht erkennen, weil die Bezeichnung Kfz-Sachverständiger in Deutschland gesetzlich nicht geschützt ist. Durch solche „Gutachter“ laufen sie dann Gefahr, im Schadenfall ungünstige Entscheidungen zu treffen und ihren Schadenersatzanspruch nicht durchsetzen zu können.

Zusätzlich stellen mangelhafte Gutachten eine Belastung für alle Beteiligten dar. Sie führen zu Verzögerungen und Verteuerungen, beispielsweise in der Versicherungswirtschaft und der Justiz.

Auch ist zu berücksichtigen, dass unqualifizierte Sachverständige heutzutage aufgrund der Fahrzeugtechnik eine deutlich größere Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen als in der Vergangenheit. Denn moderne Fahrzeuge sind hochgradig digitalisiert und verfügen über komplexe Fahrerassistenzsysteme mit automatisierten, bisweilen autonomen Fahrfunktionen. So verfügen beispielsweise alle Neufahrzeuge in der EU mittlerweile über Notbremsassistenten. Gerade bei fiktiver Schadenberechnung müssen sich daher Geschädigte und letztendlich auch die Allgemeinheit darauf verlassen können, dass ein Sachverständiger erkennt, wenn Schäden sich - gegebenenfalls auch nur mittelbar - auf diese Systeme auswirken können. Auch daher werden die Anforderungen an die Qualifikation von Kfz-Sachverständigen in Zukunft weiter steigen.

Unter dem Motto „Kfz-Schadengutachten: Gut ist nicht gut genug“ hat der Arbeitskreis V des diesjährigen, 63. Verkehrsgerichtages (VGT) Anforderungen an die Sachverständigentätigkeit erörtert. Der VGT fand vom 30. bis 31. Januar 2025 in Goslar statt. Dort haben Juristen, Politiker, Vertreter der Verwaltung und Verbände sowie BVSK-Sachverständige getagt, diskutiert und abgestimmt.

Anbei stellen wir Ihnen die Empfehlung des Arbeitskreises des diesjährigen VGT zur Verfügung.
Alle Empfehlungen finden sie hier: VGT aktuelle Empfehlungen

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