Volkswagen-Abgasskandal

Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. – BVSK – hat sich in einer Vorstandssitzung auch mit den Auswirkungen des sogenannten Volkswagen-Abgasskandals befasst. Der BVSK sieht in der Diskussion der letzten Wochen durchaus Tendenzen, einen völlig unstreitig schwierigen Sachverhalt immer weiter zuzuspitzen – ohne Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmer bei Volkswagen selbst und in den Volkswagen-Betrieben.

Zweifelsfrei war die Manipulation der Abgaswerte in Prüfzyklen ein gravierender Fehler, der selbstverständlich vollständig aufgeklärt werden muss. Unabhängig hiervon allerdings ist sowohl bei Abgasverhalten wie auch beim Verbrauch seit Langem bekannt, dass Messwerte aus optimierten Testzyklen mit den Werten in der Fahrpraxis nicht übereinstimmen. Hier ist der Gesetzgeber aufgefordert, realitätsnahe und auch umsetzbare Regelungen vorzugeben, die praxisgerecht auch im Rahmen der Hauptuntersuchung bzw. im Rahmen der Abgasuntersuchung überprüft werden können.

Unabhängig von diesen grundsätzlichen Erwägungen bleibt abzuwarten, wie sich aus Sicht der tätigen Kfz-Sachverständigen die Volkswagen-Abgasthematik auf Wertermittlungen im Unfallschaden oder bei Leasingfahrzeugen auswirken werden. Ob sich der mögliche Vertrauensverlust deutscher Käufer in Produkte der Automobilindustrie spezifisch auf die Werte von Volkswagen-Modellen auswirkt, ist derzeit noch nicht zu beantworten.

Aktuell stellen die Sachverständigen des BVSK weder Wertverschiebungen bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes noch Veränderungen bei der Ermittlung der merkantilen Wertminderung fest. Dies ist insoweit nachvollziehbar, als der Hersteller Volkswagen zugesagt hat, die manipulierte Software zu beseitigen und jedenfalls zum derzeitigen Zeitpunkt nicht zu befürchten ist, dass die betroffenen Volkswagen-Fahrzeuge Steuervorteile verlieren oder erhaltene Steuervorteile zurückzugewähren sind.

Bislang ist überdies nicht festzustellen, dass betroffene Autofahrer verstärkt Kfz-Sachverständige beauftragen, um Wertverluste zu ermitteln oder um Nachbesserungsmöglichkeiten prüfen zu lassen.

Der BVSK weist darauf hin, dass die Frage der technischen Nachbesserung nicht nur technische, sondern auch juristische Fragestellungen auslöst. Darüber hinaus dürfte in vielen Fällen bereits Verjährung eingetreten sein.

Der BVSK empfiehlt sowohl betroffenen Autofahrern als auch betroffenen Händlern technische und juristische Beratung in Anspruch zu nehmen, um Fehler in der Abwicklung auszuschließen.

Der BVSK geht abschließend davon aus, dass das Thema noch über längere Zeit die gesamte Kfz-Branche betreffen wird und es nicht zu erwarten ist, dass die Thematik ausschließlich auf Volkswagen zu beschränken ist, selbst wenn andere Automobilhersteller und Importeure keine veränderte Software verbaut haben.

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