Beilackierung im Schadenfall (AZT-Mitteilung Nr. 13/2014)

 

 Der BVSK weist darauf hin, dass die technische 13/2014 des AZT den aktuellen Sachstand in der Beilackierungsdiskussion völlig unzureichend wiedergibt. Nach Auffassung des BVSK-Geschäftsführers, Rechtsanwalt Elmar Fuchs, verkennt die Stellungnahme des AZT schadenersatzrechtliche Grundsätze. Bei Anwendung dieser Stellungnahme in der Praxis wäre davon auszugehen, dass Anspruchsstellern bei fiktiver Abrechnung erhebliche Schadenersatzbeträge vorsätzlich vorenthalten würden. 

Zutreffend weist auch das AZT darauf hin, dass in Anbetracht von 40.000 auf dem Markt befindlicher Farbtöne die Notwendigkeit der Beilackierung gewonnen hat. Nach Erhebungen des technischen Ausschusses des BVSK (ATR) und des IFL ist davon auszugehen, dass in 90 % der Fälle eine Beilackierung unumgänglich ist. Die Beilackierung ist heute also der Regelfall in der Unfallschadeninstandsetzung. 

 

Der Kfz-Sachverständige hat bei der Schadenfeststellung zwingend zu entscheiden, ob die Beilackierung geboten ist oder nicht. Entsprechend der Beilackierungs-Richtlinie des BVSK hat der Sachverständige in seinem Gutachten hierauf positiv oder negativ einzugehen. Es handelt sich eindeutig um eine technische Fragestellung, die von einem qualifizierten Sachverständigen zu beantworten ist.

 

Um diese Frage sachgerecht beantworten zu können, muss der Kfz-Sachverständige nicht Lackiermeister sein, genauso wenig wie der Sachverständige als Meister in einem Reparaturbetrieb tätig sein muss, um den Umfang der Karosserieinstandsetzung bewerten zu können. 

 

Ganz offensichtlich will die Allianz über ihre Tochter AZT einerseits den Kfz- Sachverständigen abwerten, andererseits scheut sie sich nicht, mit dieser technischen Mitteilung Beihilfe zu leisten, dass bei fiktiver Abrechnung die objektiv erforderlichen Beilackierungskosten nicht erstattet werden. 

 

Die aktuelle technische Mitteilung des AZT ist auch deshalb bedauerlich, weil die Thematik Beilackierung derzeit in vielen Fachgremien ergebnisoffen diskutiert wird. Das Allianz Zentrum für Technik wird offenbar zum verlängerten Arm derer, denen es nur um Minimierung von Schadenersatzpositionen geht. 

 

Wer gutachterliche Feststellungen in einem technischen Gutachten zur Lackierung als „Kaffeesatzleserei“ bezeichnet, diskreditiert sich selbst. 

 

Der BVSK wird weiter über seine Sachverständigen objektiv über Fragen der Beilackierung aufklären, so BVSK-Geschäftsführer Fuchs. 

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