Wettbewerbsrechtliches Merkblatt zur Briefkopfgestaltung bzw. zum Internetauftritt

Im Falle einer Verletzung der Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und anderer wettbewerbsbezogener Gesetze entsteht ein sogenannter Unterlassungsanspruch gegen den Rechtsverletzer. Es handelt sich um einen gesetzlichen Anspruch, der mit einer Klage oder auch einem Antrag auf einstweilige Verfügung vor Gericht geltend gemacht werden kann.

Daher ist es wichtig und sinnvoll darauf zu achten, dass Briefkopf und Internetauftritt keine wettbewerbswidrigen Inhalte aufweisen und daher bereits keine Angriffsflächen für etwaige Abmahnungen geboten werden.

1. Briefkopfgestaltung

Um einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG zu vermeiden, empfiehlt es sich, die folgenden Grundsätze zu beachten:

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