Abgasskandal - und kein Ende

Noch immer ist der tatsächliche Umfang des Abgasskandals nicht klar. Zwar dürfte davon auszugehen sein, dass nun zumindest die betroffenen Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns identifizierbar sind, aber es mehren sich Verdachtsmomente, dass hier nicht nur Volkswagen betroffen ist, sondern möglicherweise auch andere Automobilhersteller und die Politik selbst.

 

Häufig wird in der Diskussion allerdings aus dem Auge verloren, dass die Erkenntnisse im Hinblick auf die Schadstofffreiheit der Fahrzeuge so neu nicht sein können und wohl keiner ernsthaft geglaubt hat, dass die Fahrzeuge, die sich heute im Straßenverkehr bewegen, im praktischen Fahrbetrieb die Werte erreichen, die auf dem Prüfstand festgestellt wurden.

 

Allerdings hat Volkswagen offenbar eine Software verbaut, die weder in Deutschland noch in den Vereinigten Staaten hätte verbaut werden dürfen. Möglicherweise sind andere Hersteller hier deutlich geschickter vorgegangen.

 

Diese Aussage soll keinesfalls das Fehlverhalten einiger Spitzenmanager bei Volkswagen bagatellisieren, aber zumindest darf auch darauf hingewiesen werden, dass die beanstandeten Fahrzeuge – und dies dürfte für alle Automobilhersteller gelten – im Fahrbetrieb immer schon andere Messwerte aufgewiesen haben als auf dem Prüfstand.

 

Dass nun Volkswagen eine Lösung gefunden hat, die zumindest bei den meisten europäischen Fahrzeugen eine Nachrüstung bzw. Nachbesserung ermöglicht und die wenig kostenintensiv zu sein scheint, wirft zwar auch wieder Fragen auf, aber das Kraftfahrtbundesamt scheint diese Art der Nachbesserung anzuerkennen.

 

Sollte diese Nachbesserung durchgeführt werden können, wäre zumindest davon auszugehen, dass die Horrorszenarien massiver Klagewellen in Deutschland nicht Realität würden.

 

Dennoch bleiben viele Fragen offen, die gleichermaßen für die Kfz-Betriebe wie auch für den Eigentümer eines betroffenen Fahrzeugs eine Belastung darstellen.

 

Nachfolgend wird versucht, die unterschiedlichen Fallkonstellationen darzustellen. Im Prinzip hat man es als Jurist in dieser Konstellation mit vier Kategorien zu tun:

 

Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte der beiliegenden PDF-Datei.

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