Vorsicht bei Angeboten, die eine Vorfinanzierung der Reparaturkosten nach einem Unfall versprechen

In den letzten Monaten hat es eine Reihe von Veranstaltungen gegeben, wo u.a. eine Sachverständigenorganisation mit einem scheinbar neuen System wirbt, das u.a. auch eine Vorfinanzierung von Reparaturkosten beinhaltet.

Aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen kann aus unserer Sicht hier nur dringend gewarnt werden.

Nach unseren Erkenntnissen bezieht sich das Angebot der Vorfinanzierung ausschließlich auf Kaskoschäden. In einem Kaskoschaden mit einer Vorfinanzierung gegenüber einem Reparaturbetrieb zu locken, erscheint allerdings wenig schlüssig zu sein. Kein Reparaturbetrieb wird in einem Kaskoschaden die Reparatur durchführen, ohne Rücksprache mit der regulierungspflichtigen Kaskoversicherung. Welchen Grund sollte es also geben, eine Vorfinanzierung in Anspruch zu nehmen, wenn ohnehin der Versicherer bereits erklärt hat, für den Schaden einzutreten und über die Zahlungsanweisung der Versicherer die Reparaturkosten unmittelbar an den Reparaturbetrieb zahlt.

Vielmehr muss man sich die Frage stellen, womit man sich einen möglichen Zeitvorteil von wenigen Tagen erkauft.

Letztlich erkauft man sich u.E. diesen unbedeutenden Vorteil durch die erhebliche Mehrbelastung, gegebenenfalls eine bestimmte Sachverständigenorganisation beauftragen zu müssen, wodurch häufig die eigentlichen Vorteile korrekter Sachverständigentätigkeit vergessen werden.

Im Übrigen ist es für einen Reparaturbetrieb wesentlich wichtiger, gegenüber dem eigenen Kunden zu dokumentieren, dass man sich als Betrieb im Rahmen des Möglichen um die Schadenabwicklung kümmert.

Die angeblich innovativen Angebote gipfeln dann in dem unverbindlichen Versprechen, auch im Haftpflichtschaden für eine Zahlungsbeschleunigung der Versicherer zu sorgen.

Wohlgemerkt: Im Haftpflichtschadenfall gibt es gerade keine Vorfinanzierung, obwohl sie nur dort möglicherweise einen Sinn ergeben könnte.

Die angebliche Zahlungsbeschleunigung stellt also im Ergebnis eine ins Leere gehende Versprechung dar, es denn man erwartet, dass eine Haftpflichtversicherer schnellt bezahlt, nur weil eine bestimmte Sachverständigenorganisation das Schadengutachten erstellt hat und der Versicherer davon ausgeht, dass der Schaden knapp genug kalkuliert wurde. Wenn man dann noch hört, dass zur Kontrolle des ganzen Verfahrens die Firma ControlExpert eingeschaltet wird, deren elektronische Kürzungsberichte nahezu jeden Reparaturbetrieb in Deutschland treffen, dann erkennt man, warum Skepsis mehr als nur angebracht ist.

Auch das Versprechen, einen Rechtsanwalt zu vermitteln, ist kritisch zu hinterfragen, insbesondere wenn der Rechtsanwalt in einem sehr engen Verhältnis zu der organisierenden Sachverständigenorganisation steht.

Auch hier gilt eindeutig, dass der Reparaturbetrieb besser aufgestellt ist, wenn er selbst die Zusammenarbeit mit seinem Vertragssachverständigen und mit seinem Vertragsanwalt organisiert. Dies garantiert zum einen Qualität und zum anderen wird hierdurch auch die Kompetenz des Betriebes gegenüber dem Kunden nachhaltig gestärkt. Schließlich sollte immer daran gedacht werden, dass es in Anbetracht der Kürzungsbemühungen der meisten Versicherer allemal besser ist, dafür zu kämpfen, dass 100 % des Schadens reguliert werden, als sich mit nur 80 % zufrieden zu geben.

Die Zukunft eines intelligenten Schadenmanagements für Reparaturbetriebe liegt in der Kombination kompetenter Partner:

Der Reparaturbetrieb benötigt den Rechtsanwalt, der dafür sorgt, dass der Geschädigte 100 % Schadenersatz erhält und der auch die Probleme und die Situation in einem Reparaturbetrieb im Auge hat.

Der Reparaturbetrieb benötigt den Kfz-Sachverständigen, der seine Gutachten so erstellt, wie dies die herrschende Rechtsprechung verlangt. Dies bedeutet beispielsweise im Haftpflichtschadenfall eine Restwertermittlung ohne Restwertbörsen und dies bedeutet eine Wiederbeschaffungswertermittlung, die auch tatsächlich den örtlichen Markt berücksichtigt.

Vor allen Dingen aber muss der Reparaturbetrieb genügend Informationen vorhalten, die seine Kompetenz in der Unfallschadenabwicklung gegenüber dem Endkunden beweist.

 

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