SchadenLaden.de - Zukunftsmodell oder Ladenhüter?

Unter Schadenladen.de findet man ein Portal, das auf den ersten Blick im Interesse des Hilfe suchenden Verbrauchers günstige Reparaturangebote durch Reparaturbetriebe, die konkrete Angebote zur Durchführung einer Reparatur beispielsweise auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages, eines Schadengutachtens oder auch nur auf der Grundlage von Angeboten und Bildern des Fahrzeughalters abgeben, vermittelt. Auf Einzelheiten muss hier nicht eingegangen werden – vereinfacht ausgedrückt handelt es sich offensichtlich um ein Portal analog myhammer.de für das Kfz-Gewerbe.

Der Geschäftsführer dieses Unternehmens war zuvor über viele Jahre Geschäftsführer der Schaden Schnell Hilfe GmbH in Hamburg – einem Unternehmen, das sich als Dienstleistungsunternehmen mit dem Schwerpunkt Versicherungswirtschaft sieht.

Vor diesem Hintergrund war es sicher nicht verwunderlich, dass sich der SchadenLaden seit einiger Zeit bemüht, eine Rolle in der versicherungsgesteuerten Unfallschadenabwicklung zu übernehmen.

Natürlich werfen Kenner der Branche nun völlig zu Recht kritisch ein, dass in Anbetracht der hochkomplexen Fahrzeuge heute lediglich auf der Grundlage von Lichtbildern oder auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages bzw. eines Gutachtens kaum verbindliche Reparaturangebote abgegeben werden können, wenn diese Angebote nicht nur unter Berücksichtigung eines anderen Stundenverrechnungssatzes erfolgen. Fraglich dürfte auch sein, wie ernst die Angebote von Reparaturfirmen genommen werden können, die möglicherweise auf anderen Qualitätskriterien beruhen als die Kalkulation eines Sachverständigen oder die Kalkulation eines Kostenvoranschlages eines qualifizierten Betriebes.

Es erscheint klar, mit welcher Zielsetzung offenbar der SchadenLaden in den Unfallschadenmarkt einsteigen will. So hat beispielsweise die Basler Versicherung bei fiktiver Abrechnung ein Gutachten oder einen konkreten Kostenvoranschlag über die bekannten Prüfportale überprüfen lassen. Die oft vorgenommenen Kürzungen wurden jedoch nicht mit einem konkreten Reparaturangebot versehen.

Wird nun parallel ein Angebot über einen Anbieter bei SchadenLaden eingeholt, das die Ergebnisse der Kürzungsportale bestätigt, ist dies auf den ersten Blick ein konkretes Angebot einer alternativen Reparaturwerkstatt, das scheinbar die Kürzung vollumfänglich bestätigt.

Die Zielsetzung ist eindeutig und man ist fast geneigt, zur Sicherheit darauf zu verweisen, dass es bei diesem System im Zweifelsfall mehr Verlierer als Sieger geben wird – zum einen den Geschädigten und zum anderen den Reparaturbetrieb, der seine qualifizierte Dienstleistung nicht nur preiswert, sondern scheinbar auch billig vermarktet.

Eigentlich kann der Betrieb nur hoffen, dass der Geschädigte bzw. der Versicherungsnehmer keinen konkreten Gebrauch von seinem Angebot machen wird, da er spätestens dann feststellen müsste, dass ein Umsatz, der unterhalb der eigenen Einkaufspreise liegt, keinen Gewinn verspricht.

Es überrascht, dass es immer noch weitere Auswüchse geben kann, die man als einfach denkender Schadenersatzrechtler nicht erwartet.

Der ZKF oder konkreter die dem ZKF nahestehende Eurogarant AG hielt es für sinnvoll, dem offensichtlich unverständlichen Geschäftsmodell des SchadenLadens unverhoffte Unterstützung zuteil werden zu lassen.

In Fällen, in denen feststeht, dass fiktiv abgerechnet werden soll, gibt die Firma Eurogarant auf der Grundlage anderer Kostenvoranschläge und anderer Gutachten konkrete Angebote ab – wissend, dass es nie zur Reparatur kommen wird. Das weckt zumindest den Verdacht, dass mithilfe derartiger Angebote aus Sicht des Versicherers die fiktive Abrechnung nochmals „vergünstigt“ werden soll.

Warum derartige Angebote überhaupt abgegeben werden, bleibt in der Tat eine spannende Frage. Glaubt man den dort tätigen Protagonisten, erhofft man sich durch ein derartiges Verhalten in anderen Konstellationen tatsächlich eine konkrete Schadenzusteuerung.

Das Geschäftsmodell scheint also darauf zu beruhen, dass man mit dem Versprechen, die Reparaturaufwendungen bei fiktiver Abrechnung zu reduzieren, mit einer konkreten, messbaren Schadensteuerungsquote belohnt wird. Man wird auch ohne prophetische Gaben davon ausgehen können, dass auch diese konkret zugesteuerten Reparaturaufträge wohl kaum mit ausreichendem Ertrag versehen sind.

Wer ernsthaft glaubt, er könnte mit einer Beteiligung an Portalen wie dem SchadenLaden dem Preisdumping einen Riegel vorschieben oder es würde sich um Testfelder moderner Kundenwünsche handeln, irrt. Es ist vielmehr der Versuch, mit den typischen Kürzungsmechanismen diverser Versicherer, die lediglich eine modernere Technik nutzen, Schadenersatzansprüche zu minimieren.

Die Entscheidung eines Reparaturbetriebes oder einzelner Organisationen, an derartigen Portalen mitzuwirken, haben die zu verantworten, die derartige Entscheidungen treffen.

Allerdings spricht aus Sachverständigensicht und aus Sicht qualifizierter Reparaturbetriebe vieles dafür, qualifizierte Schadengutachten und Kostenvoranschläge den Missbrauchsmöglichkeiten durch den SchadenLaden zu entziehen.

Reparaturbetriebe und Sachverständige sind daher gut beraten, gegenüber der Geschäftsführung des SchadenLadens deutlich zu machen, dass einer Verwendung der Kalkulation und erst recht einer Verwendung der gefertigten Lichtbilder ausdrücklich nicht zugestimmt wird – mit der möglichen Rechtsfolge, dass bei einem Verstoß eine Vertragsstrafe fällig wäre.

Dies kann beispielsweise wie folgt erfolgen:

SchadenLaden GmbH

Geschäftsführung

Jarrestr. 44b

22303 Hamburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Aus gegebenem Anlass dürfen wir ausdrücklich darauf verweisen, dass einer Nutzung der von uns gefertigten Lichtbilder sowie der von uns gefertigten Kalkulationen in dem Portal SchadenLaden.de ausdrücklich nicht zugestimmt wird.

Sollten wir Kenntnis davon erhalten, dass anders verfahren wird, behalten wir uns die Geltendmachung schadenersatzrechtlicher Ansprüche vor.

Mit freundlichen Grüßen

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