Fragebogen der R+V nach Glasschadeninstandsetzung an Versicherungsnehmer - Achtung Betrugsermittlung!

Die R+V Versicherung verschickt derzeit Fragebögen an eigene Versicherungsnehmer nach Durchführung einer Glasschadeninstandsetzung.

Neben einer ganzen Reihe unkritischer Fragestellungen wird der Versicherungsnehmer auch aufgefordert, mitzuteilen, ob auf die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung durch das Autohaus verzichtet wurde bzw. ob er überhaupt bereits die Selbstbeteiligung selbst bezahlt hätte.

Der Hintergrund eines derartigen Fragebogens liegt auf der Hand.

Erfährt der Versicherer auf diesem Wege, dass nicht zuletzt aufgrund der Wettbewerbssituation – beispielsweise zu CARGLASS – der Reparaturbetrieb dem Kunden mitgeteilt hat, dass er auf Selbstbeteiligung verzichtet oder gar eine Gutschrift erteilt, wird der Versicherer im Rahmen der Regulierung den Regulierungsbetrag um die Selbstbeteiligung kürzen und möglicherweise sogar ein Betrugsverfahren gegen den Reparaturbetrieb einleiten.

Es wird nicht zu verhindern sein, dass die R+V Versicherung und möglicherweise auch andere Versicherungen mit derartigen Fragebögen agieren. Dabei ist den Versicherern sehr wohl bekannt, dass aufgrund des aggressiven Marktauftretens der Firma CARGLASS, das durch die Versicherer selbst gefördert wird, entsprechende Vorstellungen bei Kunden geweckt werden.

Um jedoch hier keinen Fehler zu machen, kann nur dringend empfohlen werden, die Selbstbeteiligung in jedem Fall dem Kunden in Rechnung zu stellen. Schriftliche Verfahrensanweisungen, die eine andere Zielsetzung verfolgen, sollten nicht in Umlauf gebracht werden.

 

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