FairPlay und kein Ende

Bereits seit geraumer Zeit versucht insbesondere die Allianz, Regulierungsaufwendungen zu reduzieren mit dem Argument, bei enger Zusammenarbeit zwischen Reparaturbetrieben und Allianz würden sich in erheblichem Umfang so genannte Prozess- und Nebenkosten vermeiden lassen, was zu einer deutlichen Reduzierung der Regulierungsaufwendungen insgesamt führen würde.

 

 

Die Leidtragenden in einem derartigen System sind nicht nur die Geschädigten, sondern häufig auch die Kfz-Reparaturbetriebe, obschon gerade denen beschleunigte und vollständige Regulierung versprochen wird. Unverhohlen wird Einfluss genommen auf bestimmte Rechnungspositionen wie Ersatzteilaufschläge, Verbringungskosten, Richtwinkelsatzkosten und letztlich bleibt auch der Stundenverrechnungssatz trotz anderslautender Bekundungen nicht ohne Einflussnahme. Der tatsächliche Generalangriff der FairPlay-Konzepte richtet sich jedoch ganz offensichtlich gegen Rechtsanwälte und unabhängige Kfz-Sachverständige, die man ganz unverhohlen aus dem Regulierungsprozess ausschalten will. Auch hier geht es nicht vorrangig um die Kosten, die der Rechtsanwalt oder die der Sachverständige in Rechnung stellt, sondern es geht vor allen Dingen um die Funktion dieser Dienstleister in der Unfallschadenabwicklung.

 

 

Offensichtlich befürchtet man in den Häusern der FairPlay-Versicherungen durchaus zu Recht, dass bei Hinzuziehung qualifizierter Kfz-Sachverständiger und qualifizierter Rechtsanwälte tatsächlich 100 % Schadenersatz geltend gemacht werden. Nur so ist nachvollziehbar, dass mit Vehemenz versucht wird, diese beiden Dienstleistungen rund um den Unfallschaden als überflüssig zu brandmarken.

 

 

Nach dem Allianz-Opel-FairPlay-Konzept haben der ZKF, Ford, Mercedes, BMW und Peugeot ähnliche Konzepte entweder über den Hersteller oder über Fabrikatsvereinigungen abgeschlossen.

 

 

Es steht zu befürchten, dass weitere Hersteller und Importeure oder die dahinter stehenden Fabrikatsvereinigungen ähnliche Vereinbarungen abschließen, ohne sich tatsächlich über die Folgen im Klaren zu sein.

 

Wesentlich intelligenter reagieren da die betroffenen Kfz-Betriebe, da nur ein Bruchteil der Betriebe Unfallschäden über die FairPlay-Konzepte abwickelt – offensichtlich in der richtigen Erkenntnis, dass sich dies zum Nachteil des Kunden und zum Nachteil des Betriebes selbst auswirken würde.

 

 

 

 

Nach der Allianz hat nun auch die HUK-Coburg ein so genanntes FairPlay-Konzept eingeführt mit Vereinbarungen derzeit zwischen der HUK-Coburg und Ford sowie Opel.

 

 

Die HUK-Coburg lockt auch hier die Kfz-Betriebe mit dem Versprechen, einen schnellen Vorschuss zu zahlen, wenn der Schaden via Kostenvoranschlag und ohne Anwalt schnell übermittelt wird. Jeder Kostenvoranschlag wird dann allerdings nach einem HUK-internen Regelwerk überprüft. Die Kriterien dieses Regelwerkes sind derart restriktiv, dass kein einziger Betrieb, der an einem derartigen FairPlay-Konzept teilnimmt, letztlich Vorteile haben wird.

 

 

Sowohl die Allianz wie auch die HUK-Coburg nutzen überdies Unternehmen, die mithilfe elektronischer Überprüfung den Kfz-Betrieb völlig gläsern machen.

 

 

Auch hier kann also nur appelliert werden, sich im Interesse des Geschädigten, aber auch im Interesse des Wohlergehens des Reparaturbetriebes vor allen Angeboten der FairPlay-Spieler zu hüten.

 

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