Mitwirkung des Kfz-Reparaturbetriebes bei der Ermittlung der Reparaturkosten (Rechercheaufwand)

Im Rahmen der Erstellung eines Schadengutachtens hat der Kfz-Sachverständige Wiederbeschaffungswert und Restwert zu ermitteln sowie in der Regel den erforderlichen Reparaturaufwand, wobei er Feststellungen zu treffen hat zum Materialaufwand, zum Zeitaufwand und zu den Lackierungskosten.

 

Bei nahezu allen gängigen Fahrzeugen kann der Sachverständige auf die Kalkulationsprogramme DAT oder der Firma Audatex zurückgreifen, die die unverbindlichen Preisempfehlungen für die entsprechenden Ersatzteile sowie den entsprechenden Zeitaufwand hinterlegt haben.

Handelt es sich dagegen um sogenannte Exotenfahrzeuge oder Fahrzeuge mit Sonderaufbauten dürften die Daten insbesondere auch hinsichtlich der Ersatzteilpreise bei den Kalkulationsdatenanbietern entweder überhaupt nicht vorhanden sein oder zumindest nicht vollständig.

In diesen Fällen hat der Sachverständige eigene Erhebungen anzustellen. Als Ansprechpartner kommt für ihn in der Regel der Hersteller oder soweit es um Ersatzteile geht, auch ein entsprechend spezialisierter Reparaturbetrieb infrage.

Der Aufwand für das Heraussuchen der entsprechenden Ersatzteilpreise bzw. der Bezugsquellen kann durchaus erheblich sein und vor allen Dingen in Fällen, in denen der Geschädigte das Fahrzeug nicht instandsetzen lässt, sondern fiktiv abrechnet, werden die befragten Betriebe den Aufwand, der bei  ihnen anfällt, dem Sachverständigen in Rechnung stellen.

In diesen Fällen hat der Sachverständige diesen Aufwand als Fremdposition in Rechnung zu stellen und im Rahmen der Schadenfeststellungskosten ist auch diese Position durch den Schädiger zu begleichen.

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