Sachverständigenkosten und Bagatellschadengrenze

Mittlerweile häufen sich die Abrechnungsfälle, in denen insbesondere die Allianz Versicherung die Zahlung von Sachverständigenkosten mit dem Hinweis auf einen Bagatellschaden bzw. Einfachschaden verweigert.

Interessant ist an diesen Fällen, dass die Allianz Versicherung stattdessen automatisch sogenannte Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlages – meist in Höhe von 80,00 € – anstelle der Sachverständigenkosten bezahlt.

Anhand von vier Fällen mit entsprechenden Zahlen und Gutachteninhalten soll dies näher dargestellt werden und auf Handlungsmöglichkeiten hingewiesen werden:

[weiter s. unten genannte PDF-Datei] 

 

Zurück