Fehlersuche im Rahmen des Reparaturauftrages

Nicht zuletzt durch die immer komplexer werdende Fahrzeugtechnik und den hohen Elektronikanteil gewinnt die reine Fehlersuche im Verhältnis zu den eigentlichen Instandsetzungsarbeiten immer mehr an Bedeutung.

Der Kunde stellt oft erst aufgrund der vorgelegten Rechnung fest, dass die eigentliche Instandsetzung nur einen äußerst geringen Betrag ausmacht, während die Fehlersuche – mit dem normalen Stundenverrechnungssatz berechnet – scheinbar in keinem vernünftigen Verhältnis zu den eigentlichen Reparaturkosten steht.

Noch kritischer sind die Fälle, die einen behaupteten Mangel nicht bestätigen, da die Fehlersuche gerade nicht zu einer Verifizierung des Mangels führt.

Diese Konstellation wird zukünftig weiter zunehmen.

Dies bedingt bereits in der Auftragsformulierung, dass die Fehlersuche im Auftrag konkret definiert wird, um später Streit über die Rechnungssumme zu vermeiden.

Dabei sollte die Fehlersuche streng nach den Vorgaben des Herstellers erfolgen und dies auch im Zweifel dokumentiert werden.

Praxishinweis:

  • Fehlersuche im Auftrag konkret benennen
  • Vorgehensweise nach Herstellervorgaben
  • Dokumentation
  • ggf. Hinweis auf voraussichtliche Kosten
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